Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

2. Kapitel: Typengenehmigung
1. Abschnitt: Allgemeines
< Art. 2 Begriffe
> Art. 3a Datenblatt für Fahrzeuge mit Gesamtgenehmigung

Art. 3 Geltungsbereich

1 Der Typengenehmigung unterliegen die im Anhang 1 aufgeführten Gegenstände.

2 Auf Antrag können auch für weitere Gegenstände Typengenehmigungen erteilt werden.1


1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 2. Sept. 1998 (AS 1998 2501).


Stand am 1. Juli 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen