1 Zulassung von Personen
12b Weiterausbildung für Inhaber eines Führerausweises auf Probe
< Art. 27f Qualitätssicherung
> Art. 28 Anordnung einer neuen Führerprüfung
Art. 27g Zuständigkeiten der Kantone
1 Die Kantone:
- a.
- beaufsichtigen die Durchführung der Weiterausbildung;
- b.
- führen den sozialpädagogischen Eignungstest für die Zulassung zur Moderatorenausbildung durch;
- c.
- entscheiden über die Anrechnung von Vorkenntnissen in der Moderatorenausbildung;
- d.
- nehmen die Prüfungen zur Erlangung des Kompetenznachweises als Moderator ab;
- e.
- überwachen die Ausbildungsstätten für Moderatoren.
2 Sie können die Erfüllung dieser Aufgaben anderen Stellen übertragen.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen