5 Schlussbestimmungen
< Art. 153 Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 154 Inkrafttreten
1 Artikel 19 ist nicht anwendbar auf Fahrzeugführer, die sich vor dem 1. März 1977 zur Führerprüfung angemeldet haben.
2 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1977 in Kraft.
Stand am 1. Januar 2012
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