Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

3. Teil: Technische Anforderungen
6. Titel: Anhänger
6. Kapitel: Beleuchtung
< Art. 193 Fakultative Beleuchtungsvorrichtungen
> Art. 195

Art. 194 Richtungsblinker

Anhänger müssen an der Rückseite mit zwei Richtungsblinkern versehen sein.


Stand am 1. Januar 2013
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen