Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

4. Teil: Nationales Versicherungsbüro und Nationaler Garantiefonds
1. Abschnitt: Nationales Versicherungsbüro

< Art. 48 Aufgaben der Polizei
> Art. 49a Register

Art. 49 Ausschluss des Arrestes

Zur Sicherung der im Gesetz vorgesehenen Ersatzansprüche für die Schäden, die ein ausländisches Motorfahrzeug verursacht hat, sind Arrest und polizeiliche oder strafrichterliche Beschlagnahme des Fahrzeugs oder anderer vom ausländischen Haftpflichtigen mitgeführten Gegenstände nur auf Antrag des nationalen Versicherungsbüros möglich.


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen