2. Kapitel: Gefahrensignale
2. Abschnitt: Gefährliche Strassenanlage
< Art. 5 Schleudergefahr
> Art. 7 Verengung der Fahrbahn
Art. 6 Unebenheiten der Fahrbahn
1 Das Signal «Unebene Fahrbahn» (1.06) warnt vor Unebenheiten (z. B. Aufwölbungen, Senkungen) der Fahrbahn, bei denen das Fahrzeug gefährliche Schläge erleiden oder die Fahrbahnhaftung verlieren könnte.
2 Das Signal steht auch vor Bahnübergängen, die eine solche Gefahr aufweisen, jedoch nicht vor gekennzeichneten Baustellen (Art. 9).
Stand am 1. Dezember 2011
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