Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

2. Kapitel: Versorgungssicherheit
< Art. 5 Gewährleistung eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzbetriebs
> Art. 7 Jahres- und Kostenrechnung

Art. 6 Mehrjahrespläne und Orientierung der ElCom

1 Verteilnetzbetreiber sind für Netze mit einer Spannung von 36 kV und weniger von folgenden Pflichten befreit:

a.
Pflicht zur Erstellung von Mehrjahresplänen nach Artikel 8 Absatz 2 StromVG;
b.
Orientierungspflicht gegenüber der ElCom nach Artikel 8 Absatz 3 StromVG.

2 Alle Netzbetreiber haben der ElCom jährlich die international üblichen Kennzahlen zur Versorgungsqualität einzureichen, wie die durchschnittliche Unterbrechungsdauer («Customer Average Interruption Duration Index», CAIDI), die durchschnittliche Nichtverfügbarkeit des Systems («System Average Interruption Duration Index», SAIDI) und die durchschnittliche Unterbrechungshäufigkeit («System Average Interruption Frequency Index», SAIFI).


Stand am 15. März 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen