1a. Kapitel:3 Kennzeichnung sowie Nachweis der Produktionsart und Herkunft von Elektrizität
1. Abschnitt: Kennzeichnung von Elektrizität
Art. 1a KennzeichnungspflichtArt. 1b Informationspflicht
Art. 1c Anforderungen an die Elektrizitätsbuchhaltung und an die Elektrizitätskennzeichnung
2. Abschnitt: Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität
Art. 1d HerkunftsnachweisArt. 1e Prüfverfahren
Art. 1f Meldepflicht
Art. 1g Berichterstattung und Auswertung
2. Kapitel:4 Anschlussbedingungen für fossile und erneuerbare Energien nach Artikel 7 des Gesetzes
Art. 2 Allgemeine AnforderungenArt. 2a Regelmässig produzierte Elektrizität und Nutzung der erzeugten Wärme
Art. 2b Marktorientierte Bezugspreise
Art. 2c Wasserkraftwerke
2a. Kapitel:5 Anschlussbedingungen für Elektrizität aus erneuerbaren Energien nach Artikel 7a des Gesetzes
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen, erheblich erweiterte oder erneuerte Anlagen
Art. 3 Allgemeine BestimmungenArt. 3a Erheblich erweiterte oder erneuerte Anlagen
Art. 3abis Standorteignung
2. Abschnitt: Vergütung, ökologischer Mehrwert, Zubaumengen, Verfahren
Art. 3b Gestehungskosten von Referenzanlagen und VergütungArt. 3c Übertragung des Herkunftsnachweises, Abgeltung des ökologischen Mehrwerts
Art. 3d Jährliche Absenkung und Vergütungsdauer
Art. 3e Anpassung der Vergütung
Art. 3f Periodische Zubaumengen für die Photovoltaikanlagen
Art. 3g Anmelde- und Bescheidverfahren bei der nationalen Netzgesellschaft
Art. 3h Meldepflichten, Inbetriebnahme
Art. 3hbis Nichteinhalten der Meldepflichten und Abweichen von den Angaben in der Anmeldung
Art. 3i Meldung des Projektes an den Netzbetreiber
Art. 3ibis Auszahlung der Vergütung
Art. 3iter Einhalten von Mindestanforderungen
Art. 3iquater Anforderungen an die erhebliche Erweiterung oder Erneuerung
Art. 3iquinquies Vorzeitiges Erlöschen des Vergütungsanspruchs
Art. 3isexies Änderungen nach der Inbetriebnahme
Art. 3isepties Neuanmeldung
3. Abschnitt: Zuschlag nach Artikel 15b des Gesetzes6
Art. 3j Höhe, Neufestlegung und ErhebungArt. 3k Fonds zur Äufnung aus den Zuschlägen
4. Abschnitt: Begrenzung des Zuschlags für Grossverbraucher
Art. 3l Antrag auf RückerstattungArt. 3m Bruttowertschöpfung, Elektrizitätskosten
Art. 3n Härtefall
Art. 3o Abrechnung und Verzinsung
5. Abschnitt: Meldepflichten, Berichterstattung, Auswertung7
Art. 3p MeldepflichtenArt. 3q Berichterstattung
Art. 3r Auswertung
Art. 3s Auskünfte
6. Abschnitt: Wettbewerbliche Ausschreibungen
Art. 4 AusschreibungenArt. 4bis Steuerung und Verfahren
Art. 4ter Umsetzen der Massnahmen und Auszahlung
Art. 4quater Auswertung
Art. 5 Zuschlag
3. Kapitel: Anlagen, Fahrzeuge und Geräte
Art. 7 Energietechnisches PrüfverfahrenArt. 8
Art. 9
Art. 10 Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen
Art. 11 Angabe des Energieverbrauchs, der CO2-Emissionen, der Information zum Partikelfilter sowie der Geräteeigenschaften
4. Kapitel: Förderung, Risikoabsicherung und Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken11
1. Abschnitt: Massnahmen
Art. 12 Information und BeratungArt. 13 Aus- und Weiterbildung
Art. 14 Forschung, Entwicklung und Demonstration
Art. 15 Energie- und Abwärmenutzung
2. Abschnitt: Finanzielle Beiträge
Art. 16 Objektgebundene FinanzhilfenArt. 16a Globalbeiträge für Information und Beratung sowie Aus- und Weiterbildung
Art. 16b Rückerstattung von Globalbeitragssaldi und Berichterstattung
Art. 17 Globalbeiträge für Energie- und Abwärmenutzung
2a. Abschnitt:12 Risikoabsicherung
Art. 17a GrundsatzArt. 17b Verfahren, Meldepflichten
Art. 17c Zuschlag für Verluste aus Bürgschaften
2b. Abschnitt:13 Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken
Art. 17d VerfahrenArt. 17e Zuschlag für die Entschädigung des Inhabers eines Wasserkraftwerks
3. Abschnitt: Verfahren
Art. 18 Inhalt der GesucheArt. 19 Einreichung der Gesuche und Stellungnahme der Kantone
Art. 20 Verfügung
5. Kapitel: Vollzug und Untersuchung der Auswirkungen
Art. 21 VollzugArt. 21a Prüf- und Konformitätsbewertungsstellen
Art. 22 Nachträgliche Kontrolle und Massnahmen
Art. 23 Private Organisationen
Art. 24 Inhalt des Leistungsauftrages
Art. 25 Überprüfung, Änderung und Sanktionen bei Nichterfüllung des Leistungsauftrages
Art. 26 Untersuchung der Auswirkungen
7. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 29 Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 14. März 2008Art. 29a Übergangsbestimmung zur Änderung vom 4. Mai 2011
Art. 29b Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 17. August 2011
Art. 30 Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 31 Inkrafttreten
Anhang 1.1
- Anschlussbedingungen für Kleinwasserkraftanlagen
- 1 Anlagendefinition
- 2 Kategorien
- 3 Berechnung der Vergütung
- 4 Jährliche Absenkung, Dauer der Vergütung
- 5 Anmelde- und Bescheidverfahren
- 6 Betriebsdaten
- 7 Übergangsbestimmung zur Änderung vom 2. Februar 2010
Anhang 1.2
- Anschlussbedingungen für Photovoltaik
- 1 Anlagendefinition
- 2 Kategorien
- 3 Berechnung der Vergütung
- 4 Jährliche Absenkung, Dauer der Vergütung
- 5 Anmelde- und Bescheidverfahren
- 6 Betriebsdaten
- 7 Übergangsbestimmung zur Änderung vom 2. Februar 2010
Anhang 1.3
- Anschlussbedingungen für Windenergie
- 1 Anlagendefinition
- 2 Kategorien
- 3 Berechnung der Vergütung
- 4 Jährliche Absenkung, Vergütungsdauer
- 5 Anmelde- und Bescheidverfahren
- 6 Betriebsdaten
- 7 Übergangsbestimmung zur Änderung vom 2. Februar 2010
Anhang 1.4
- Anschlussbedingungen für Geothermieanlagen
- 1 Anlagendefinition
- 2 Berechnung der Vergütung
- 3 Jährliche Absenkung, Vergütungsdauer
- 4 Anmelde- und Bescheidverfahren
- 5 Betriebsdaten
- 6 Übergangsbestimmung zur Änderung vom 2. Februar 2010
Anhang 1.5
- Anschlussbedingungen für Biomasseenergieanlagen
- 1 Begriffe
- 2 Kategorien
- 3 KVA
- 4 Schlammverbrennungsanlagen
- 5 Klärgas- und Deponiegasanlagen
- 6 Übrige Biomasseenergieanlagen
- 7 Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 2. Februar 2010
Anhang 1.6
- Risikoabsicherung für Geothermieanlagen
- 1 Mindestanforderungen an Geothermieanlagen
- 2 Abgesicherte Kosten
- 3 Verfahren
- 4 Rückforderung
Anhang 1.7
- Entschädigung des Inhabers eines Wasserkraftwerks für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken
- 1 Anforderungen an das Gesuch
- 2 Kriterien zur Beurteilung des Gesuchs
- 3 Anrechenbare Kosten
Anhang 2.1
- Anforderungen für das Inverkehrbringen von Wassererwärmern, Warmwasser- und Wärmespeichern
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen für das Inverkehrbringen
- 3 Konformitätserklärung
- 4 Technische Unterlagen
- 5 Kennzeichnung
- 6 Prüfstelle
- 7 Übergangsregelung
Anhang 2.2
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen von netzbetriebenen elektrischen...
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen
- 3 Energietechnisches Prüfverfahren
- 4 Konformitätserklärung
- 5 Technische Unterlagen
- 6 Prüfstelle
- 7 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 8 Übergangsregelung
Anhang 2.3
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen von netzbetriebenen elektrischen...
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen
- 3 Energietechnisches Prüfverfahren
- 4 Konformitätserklärung
- 5 Technische Unterlagen
- 6 Prüfstelle
- 7 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 8 Übergangsregelung
Anhang 2.4
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen von netzbetriebenen elektrischen...
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen
- 3 Energietechnisches Prüfverfahren
- 4 Konformitätserklärung
- 5 Technische Unterlagen
- 6 Prüfstelle
- 7 Angaben und Kennzeichnung
- 8 Übergangsregelung
Anhang 2.5
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen von netzbetriebenen elektrischen...
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen
- 3 Energietechnisches Prüfverfahren
- 4 Konformitätserklärung
- 5 Technische Unterlagen
- 6 Prüfstelle
- 7 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 8 Schlussbestimmung
Anhang 2.6
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen von netzbetriebenen kombinierten...
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen
- 3 Energietechnisches Prüfverfahren
- 4 Konformitätserklärung
- 5 Technische Unterlagen
- 6 Prüfstelle
- 7 Angaben und Kennzeichnung
- 8 Schlussbestimmung
Anhang 2.7
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen von netzbetriebenen Elektrobacköf...
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen
- 3 Energietechnisches Prüfverfahren
- 4 Konformitätserklärung
- 5 Technische Unterlagen
- 6 Prüfstelle
- 7 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 8 Schlussbestimmung
Anhang 2.8
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen von netzbetriebenen elektrischen...
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen
- 3 Energietechnisches Prüfverfahren
- 4 Konformitätserklärung
- 5 Technische Unterlagen
- 6 Prüfstelle
- 7 Übergangsregelung
Anhang 2.9
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen von netzbetriebenen Set-Top-Boxen
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen
- 3 Energietechnisches Prüfverfahren
- 4 Konformitätserklärung
- 5 Technische Unterlagen
- 6 Prüfstelle
- 7 Übergangsregelung
Anhang 2.10
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen von netzbetriebenen Elektromotore...
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen
- 3 Energietechnisches Prüfverfahren
- 4 Konformitätserklärung
- 5 Technische Unterlagen
- 6 Prüfstelle
- 7 Angaben und Kennzeichnung
- 8 Schlussbestimmung
Anhang 2.11
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen von netzbetriebenen, externen St...
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen
- 3 Energietechnisches Prüfverfahren
- 4 Konformitätserklärung
- 5 Technische Unterlagen
- 6 Prüfstelle
- 7 Schlussbestimmung
Anhang 2.12
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen von elektrischen Fernsehgeräten
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen
- 3 Energietechnisches Prüfverfahren
- 4 Konformitätserklärung
- 5 Technische Unterlagen
- 6 Prüfstelle
- 7 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 8 Übergangsregelung
Anhang 2.13
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen von elektrischen Nassläufer-Umwä...
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen
- 3 Energietechnisches Prüfverfahren
- 4 Konformitätserklärung
- 5 Technische Unterlagen
- 6 Prüfstelle
- 7 Angabe von Energieeffizienz und Produktinformationen
- 8 Übergangsregelung
Anhang 2.14
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen von Leuchtstofflampen ohne einge...
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen
- 3 Energietechnisches Prüfverfahren
- 4 Konformitätserklärung
- 5 Technische Unterlagen
- 6 Prüfstelle
- 7 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 8 Übergangsregelung
Anhang 3.1 und 3.2
Anhang 3.3
Anhang 3.4
- Angabe des Energieverbrauchs und der Geräteeigenschaften von Haushaltsgeschirrspülern
- 1 Geltungsbereich
- 2 Angaben und Kennzeichnung
- 3 Energietechnisches Prüfverfahren
- 4 Übergangsregelung
Anhang 3.5
Anhang 3.6
- Angaben des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen von neuen Personenwagen
- 1 Geltungsbereich
- 2 Energieetikette
- 2.1 Kennzeichnungspflicht
- 2.2 Inhalt der Energieetikette
- 2.3 Angaben aus der Energieetikette in der Werbung und in Listen
- 2.4 Messverfahren
- 2.5 Energieverbrauch
- 2.6 CO2-Emissionen
- 2.7 Energieeffizienz
- 2.8 Personenwagen mit mehreren Energieträgern
- 2.9 Einteilung der Personenwagen in die Energieeffizienz-Kategorien
- 3 Anforderungen an die Darstellung
- 3.1 Grundvariante (Figuren 1–6)
Figur 1
- Benzinfahrzeuge
Figur 2
- Dieselfahrzeuge oder Fahrzeuge, die mit Autogas (LPG) betrieben werden können
Figur 3
- Gasfahrzeuge
Figur 4
- Fahrzeuge, die mit dem Treibstoffgemisch E85 betrieben werden können
Figur 5
- Fahrzeuge, die ausschliesslich elektrisch angetrieben werden
Figur 6
- Fahrzeuge, die teilweise elektrisch angetrieben werden und deren Batterien über das Stromnetz aufge...
- 3.2 Vereinfachte Variante (Figuren 7–12)
Figur 7
- Benzinfahrzeuge
Figur 8
- Dieselfahrzeuge oder Fahrzeuge, die mit Autogas (LPG) betrieben werden können
Figur 9
- Gasfahrzeuge
Figur 10
- Fahrzeuge, die mit dem Treibstoffgemisch E85 betrieben werden können
Figur 11
- Fahrzeuge, die ausschliesslich elektrisch angetrieben werden
Figur 12
- Fahrzeuge, die teilweise elektrisch angetrieben werden und deren Batterien über das Stromnetz aufge...
- 3.3 Elektronische Form
- 3.4 Darstellung für Werbung in Druckerzeugnissen und für Listen
- 3.5 Darstellung für Werbung in visuell-elektronischen Medien
- 4 Anpassung und Information
- 4.1 Anpassung
- 4.2 Information der Öffentlichkeit
- 4.3 Erstellen und Abgeben von Listen
- 5 Übergangsregelung
Anhang 3.7
Anhang 3.8
- Angabe des Energieverbrauchs von Raumklimageräten
- 1 Geltungsbereich
- 2 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 3 Energietechnisches Prüfverfahren
- 4 Übergangsregelung
Anhang 4
- Anforderungen an die Elektrizitätsbuchhaltung und an die Elektrizitätskennzeichnung
- 1 Elektrizitätsbuchhaltung für kennzeichnungs- und informationspflichtige Unternehmen
- 2 Kennzeichnung für kennzeichnungspflichtige Unternehmen
1 SR 730.0
2 SR 946.51
3 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 10. Nov. 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2005 (AS 2004 4709).
4 Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 1223).
5 Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2009, mit Ausnahme der Art. 3b, 3f–3i, 3j Abs. 1 und 2, 5 Abs. 1, in Kraft seit 1. Mai 2008 (AS 2008 1223).
6 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 17. Aug. 2011, in Kraft seit 1. Okt. 2011 (AS 2011 4067).
7 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 17. Aug. 2011, in Kraft seit 1. Okt. 2011 (AS 2011 4067).
8 Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (AS 2008 1223). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 17. Aug. 2011, in Kraft seit 1. Okt. 2011 (AS 2011 4067).
9 Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (AS 2008 1223). Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 17. Aug. 2011, mit Wirkung seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 4067).
10 Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 1223).
11 Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 der V vom 4. Mai 2011, in Kraft seit 1. Juni 2011 (AS 2011 1955).
12 Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2009, mit Ausnahme von Art. 17c Abs. 1, in Kraft seit 1. Mai 2008 (AS 2008 1223).
13 Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 der V vom 4. Mai 2011, in Kraft seit 1. Juni 2011 (AS 2011 1955).
14 Fassung gemäss Anhang 2 Ziff. 2 der Gebührenverordnung BFE vom 22. Nov. 2006, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 4889).