742.411 Verordnung vom 4. November 2009 über den Gütertransport von Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (Gütertransportverordnung, GüTV)
Zitate
Dieser Text wird an den folgenden Stellen zitiert:1)
| SR-Nummer | Titel | Stelle |
|---|---|---|
Verordnung vom 4. November 2009 über die Personenbeförderung (VPB) | Art. 63 Von der Mitnahme ausgeschlossenes Handgepäck |
1) Diese Liste enthält nur Verweise, welche in einer Fussnote mit entsprechender SR-Nummer bezeichnet sind.
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