4. Abschnitt: Erlass im Liquidations- und Zwangsvollstreckungsverfahren
< Art. 12 Übliche Einkommensschwankungen, freiwillige Entäusserung von Einkommensquellen oder Vermögenswerten
> Art. 14 Konkurs, Nachlassvertrag, Liquidation
Art. 13 Erlass im Betreibungsstadium
Auf Erlassgesuche, die nach Zustellung des Zahlungsbefehles (Art. 38 Abs. 2 SchKG1) eingereicht werden, tritt die Erlassbehörde nicht ein.
Stand am 1. Juli 2009
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen