641.811
Verordnung
über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
(Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV)
vom 6. März 2000 (Stand am 1. Januar 2012)
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand und GeltungsbereichArt. 2 Abgabeobjekt
Art. 3 Ausnahmen von der Abgabepflicht
Art. 4 Pauschale Abgabeerhebung
Art. 5 Zuständigkeiten
Art. 6 Grenzübertritt
2. Kapitel: Sonderregelungen
2. Abschnitt: Fahrten im unbegleiteten kombinierten Verkehr
Art. 8 Im unbegleiteten kombinierten Verkehr eingesetzte FahrzeugeArt. 9 Fahrten im UKV: Anforderungen
Art. 10 Fahrten im UKV: Nachweis
3. Abschnitt: Übrige Sonderregelungen
Art. 11 HolztransporteArt. 12 Transporte von offener Milch und landwirtschaftlichen Nutztieren
Art. 12a Verpflichtung
3. Kapitel: Bemessungsgrundlage
Art. 13 Massgebendes GewichtArt. 14 Tarif
Art. 14a Rabatt für mit Partikelfiltersystem nachgerüstete Fahrzeuge
4. Kapitel: Leistungsabhängige Abgabeerhebung
1. Abschnitt: Inländische Fahrzeuge
Art. 15 AusrüstungArt. 15a Kostenlose Abgabe des Erfassungsgeräts
Art. 16 Einbau, Prüfung und Inbetriebnahme des Messgeräts
Art. 17 Anhänger
Art. 18 Ausfall des Messgeräts
Art. 19 Aufzeichnungsformular an Stelle des Erfassungsgeräts
Art. 20 Fahrtenbuch
Art. 21 Pflichten der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers
Art. 22 Deklaration
Art. 23 Veranlagung
Art. 24 Abgabeperiode
Art. 25 Bezug der Abgabe
2. Abschnitt: Ausländische Fahrzeuge
Art. 26 Fahrzeuge mit ErfassungsgerätArt. 27 Fahrzeuge ohne Erfassungsgerät
Art. 28 Anhänger an Zugfahrzeugen ohne Erfassungsgerät
Art. 29 Bezug der Abgabe
5. Kapitel: Pauschale Abgabeerhebung
1. Abschnitt: Inländische Fahrzeuge
Art. 30 AllgemeinesArt. 31 Bezug der Abgabe
Art. 32 Rückerstattung bei Ausserverkehrsetzung
Art. 33 Rückerstattung für Auslandfahrten
6. Kapitel: Solidarhaftung
Art. 36 Solidarisch haftbare PersonenArt. 36a Anfrage bei der Oberzolldirektion
Art. 36b Spätere Mitteilung der Oberzolldirektion
7. Kapitel: Verwendung der Abgabe
Art. 37 ReinertragArt. 38 Verteilung des Anteils der Kantone
Art. 39 Verteilung auf Kantone mit Berg- und Randgebieten
Art. 40 Verteilungsschlüssel für den verbleibenden Anteil
8. Kapitel: Kontrollen
Art. 41 VorgehenArt. 42 Kontrolleinrichtungen
Art. 43 Beweissicherung
Art. 44 Ausschluss der Haftung
9. Kapitel: Schlussbestimmungen
1. Abschnitt: Vollzug
Art. 45 AllgemeinesArt. 46 Beiträge an Schwerverkehrskontrollen
Art. 47 Vereinbarungen
Art. 48 Sicherheitsleistung
Art. 49 Abrechnung und Kontrollführung
Art. 50 Zahlungsverzug
Art. 50a Verweigerung und Entzug von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern
3. Abschnitt: Datenschutz
Art. 53 Beschaffung von DatenArt. 54 Datensicherheit
Art. 55 Weitergabe von Daten
Art. 56 Aufbewahrungspflicht
Art. 57 Zugriff auf Daten
4. Abschnitt: Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
Art. 58 Aufhebung bisherigen RechtsArt. 59 Änderung bisherigen Rechts
5. Abschnitt: Übergangsbestimmungen
Art. 60 Zollausschlussgebiet SamnaunArt. 61 Verwendung des Erfassungsgeräts
Art. 62
Art. 62a Fahrzeuge der Abgabekategorie 2
Art. 62b Solidarhaftung
Anhang 1
- Abgabekategorien
Anhang 1a
- Anforderungen an Motorwagen, die mit Partikelfiltersystem nachgerüstet worden sind
Anhang 2
- Zugehörigkeit der Gemeinden zum Berg- und Randgebiet
Anhang 3
- Kantonsanteile an der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe
- Kantonsanteile an der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe*
1 SR 641.81
2 [AS 2000 2864. AS 2009 5949 Art. 10]. Siehe heute: das Güterverkehrsverlagerungsgesetz vom 19. Dez. 2008 (SR 740.1).
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen