1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
> Art. 2 Begriffe
Art. 1 Grundsatz
Der Bund erhebt:
- a.
- eine Mineralölsteuer auf Erdöl, anderen Mineralölen, Erdgas und den bei ihrer Verarbeitung gewonnenen Produkten sowie auf Treibstoffen;
- b.
- einen Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen