1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
> Art. 2 Zweck
Art. 1 Errichtung
1 Es wird ein Tabakpräventionsfonds (Fonds) errichtet.
2 Der Fonds führt eine eigene Rechnung.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen