2. Titel: Inlandsteuer
2. Kapitel: Steuerobjekt
2. Abschnitt: Mehrheit von Leistungen
< Art. 31 Spezialwerkzeuge
> Art. 33 Geltung der Einfuhrsteuerveranlagung für die Inlandsteuer
Art. 32 Sachgesamtheiten und Leistungskombinationen
(Art. 19 Abs. 2 MWSTG)
Artikel 19 Absatz 2 MWSTG ist nicht anwendbar für die Bestimmung, ob der Ort der Leistung bei Leistungskombinationen im Inland oder im Ausland liegt.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen