Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

5. Titel: Verfahrensrecht für die Inland- und die Bezugsteuer
5. Kapitel: Verfügungs- und Rechtsmittelverfahren
< Art. 84 Kosten und Entschädigungen
> Art. 86 Entrichtung der Steuer

Art. 85 Revision, Erläuterung und Berichtigung

Auf die Revision, Erläuterung und Berichtigung von Einschätzungsmitteilungen, Verfügungen und Einspracheentscheiden der ESTV sind die Artikel 66–69 VwVG1 anwendbar.



Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen