Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

3. Titel: Bezugsteuer
< Art. 45 Bezugsteuerpflicht
> Art. 47 Steuer- und Abrechnungsperiode

Art. 46 Steuerbemessung und Steuersätze

Für die Steuerbemessung und die Steuersätze gelten die Bestimmungen der Artikel 24 und 25.


Stand am 1. März 2013
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen