Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Anhang

(Art. 131 Abs. 2)

Änderung bisherigen Rechts

Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:

1


1 Die Änderungen können unter AS 2007 1411 konsultiert werden.


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen