Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

1. Titel: Grundlagen des Zollwesens
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
> Art. 2 Internationales Recht

Art. 1 Gegenstand

Dieses Gesetz regelt:

a.
die Überwachung und die Kontrolle des Personen- und Warenverkehrs über die Zollgrenze;
b.
die Erhebung der Zollabgaben;
c.
die Erhebung der Abgaben nach nichtzollrechtlichen Bundesgesetzen, soweit sie der Eidgenössischen Zollverwaltung (Zollverwaltung) obliegt;
d.
den Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse des Bundes und die Erfüllung von Aufgaben, soweit sie der Zollverwaltung obliegen.

Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen