Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

3. Kapitel: Finanzielle Führung auf Verwaltungsebene
3. Abschnitt: Interne Kontrolle
< Art. 37a Unterschriftenregelung bei der Freigabe von Zahlungsanweisungen und bei Vergütungen im verwaltungsinternen Verkehr
> Art. 38 Zuständigkeiten bei Belegen und Zahlungsanweisungen

Art. 37b1 Elektronische Genehmigung und Freigabe im verwaltungsinternen Verkehr

Die elektronische Genehmigung und Freigabe von Rechnungsbelegen, Zahlungsanweisungen und Vergütungen im verwaltungsinternen Verkehr ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt, wenn:

a.
die Identifizierung, Authentisierung und Autorisierung der Personen, die Genehmigungen erteilen beziehungsweise Freigaben bewilligen, gewährleistet sind;
b.
die Genehmigung nachvollziehbar ist; und
c.
die Integrität der Daten über erfasste Belege und der dokumentierten Genehmigungsvorgänge sichergestellt ist.

1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 5. Dez. 2008 (AS 2008 6455). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. März 2012, in Kraft seit 1. Mai 2012 (AS 2012 1599).


Stand am 1. Mai 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen