Small JavaScript is used for display and check functions Zitate: SR 641.811 (Verordnung vom 6. März 2000 über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV))
Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

641.811 Verordnung vom 6. März 2000 über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV)

Zitate

Dieser Text wird an den folgenden Stellen zitiert:1)

SR-Nummer Titel Stelle

631.061

Verordnung vom 4. April 2007 über die Bearbeitung von Personendaten in der Eidgenössischen Zollverwaltung (Datenbearbeitungsverordnung für die EZV)

Anhang A 18 Personen, die um Rückerstattung der Pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA) für Auslandfahrten, Fahrten im UKV und für Holztransporte ersuchen
Anhang B 1 Grenzübertrittsbewilligungen ausserhalb zugelassener Grenzübertrittsstellen
Anhang A 4 LSVA-Montagestellen-Datenbank
Anhang A 6 Anwendung Informatiksystem LSVA (IS-LSVA)
Anhang A 17 Unternehmen, die im konzessionierten Linienverkehr mit Gesellschaftswagen tätig sind

641.811.31

Verordnung vom 16. Oktober 2000 über die Rückerstattung der Schwerverkehrsabgabe für Rohholztransporte

Titelblatt

641.811.911

Verordnung des EFD vom 5. Mai 2000 über die Entschädigung der kantonalen Behörden für den Vollzug der Schwerverkehrsabgabe

Titelblatt

641.811.912

Verordnung des EFD vom 5. Mai 2000 über die Entschädigung der Zollverwaltung für den Vollzug der Schwerverkehrsabgabe

Titelblatt

741.31

Verkehrsversicherungsverordnung vom 20. November 1959 (VVV)

Anhang 5 Vorläufige Verkehrsberechtigung in der Schweiz
Art. 10b Vorläufige Verkehrsberechtigung


1) Diese Liste enthält nur Verweise, welche in einer Fussnote mit entsprechender SR-Nummer bezeichnet sind.

Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen