Small JavaScript is used for display and check functions Zitate: SR 641.20 (Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG))
Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

641.20 Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG)

Zitate

Dieser Text wird an den folgenden Stellen zitiert:1)

SR-Nummer Titel Stelle

101

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999

Art. 196 Übergangsbestimmungen gemäss Bundesbeschluss vom 18. Dezember 1998 über eine neue Bundesverfassung
Art. 130 Mehrwertsteuer*

281.1

Bundesgesetz vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 219 H. Rangordnung der Gläubiger

510.81

Verordnung vom 26. März 2003 über die Zoll- und Steuerbefreiung der Truppen im Rahmen des PfP-Truppenstatuts

Titelblatt

631.035

Verordnung vom 4. April 2007 über die Gebühren der Zollverwaltung

Anhang Gebührentarif

631.061

Verordnung vom 4. April 2007 über die Bearbeitung von Personendaten in der Eidgenössischen Zollverwaltung (Datenbearbeitungsverordnung für die EZV)

Anhang A 28 Ausländische Lieferanten, die mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung abrechnen (Unterstellungserklärung)
Anhang A 27 Inländische Bewilligungsinhaber, die freiwillig mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung abrechnen (Unterstellungserklärung)
Anhang A 26 Inhaber von Bewilligungen für das Verlagerungsverfahren
Anhang A 29 Bewilligungsinhaber, die Lieferungen ab Zollfreilager oder offenem Zolllager (OZL) im Inland freiwillig versteuern (Abrechnung durch Lieferanten ab Zollfreilager oder OZL)
Anhang A 30 Inhaber von Bewilligungen zur steuerfreien Einfuhr von Luftfahrzeugen und Luftfahrzeugteilen
Anhang A 31 Wertüberprüfung bei der Zollveranlagung von Luftfahrzeugen (Wert von veranlagten Luftfahrzeugen)
Anhang A 32 Vereinbarungen über Durchschnittswerte von Software-Lieferungen aus dem Ausland (Durchschnittswerte Software)
Anhang A 33 Erhebung der Steuer auf dem Entgelt für den Gebrauch von eingeführten Gegenständen, die nach dem Verfahren der vorübergehenden Verwendung veranlagt wurden
Anhang C 12 Erhebung der Steuer auf dem Entgelt für den Gebrauch eingeführter Gegenstände, die nach dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung für Ausstellungen oder Kongresse veranlagt wurden
Anhang A 34 Ausländische Unternehmen mit steuerbarem Inlandumsatz

631.09

Verordnung vom 4. April 2007 über die Strafkompetenzen der Eidgenössischen Zollverwaltung

Art. 1 Allgemeine Zuständigkeiten

641.201

Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 2009 (MWSTV)

Titelblatt

641.201.511

Verordnung des EFD vom 11. Dezember 2009 über elektronische Daten und Informationen (ElDI-V)

Art. 11 Aufbewahrungsdauer
Art. 9 Einbezug Dritter

641.202.2

Verordnung des EFD vom 24. März 2011 über die Steuerbefreiung von Inlandlieferungen von Gegenständen zwecks Ausfuhr im Reiseverkehr

Titelblatt

641.202.62

Verordnung der ESTV vom 6. Dezember 2010 über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten

Titelblatt

641.203.2

Verordnung vom 19. April 1999 über das Verfahren zur Überweisung des für die AHV bestimmten Mehrwertsteuer-Ertragsanteils an den AHV-Ausgleichsfonds

Art. 1 Berechnung des Ertragsanteils für die AHV

641.203.3

Verordnung vom 3. November 2010 über das Verfahren zur Überweisung des für die IV bestimmten Mehrwertsteuer-Ertragsanteils an den IV-Ausgleichsfonds

Titelblatt

641.204

Verordnung des EFD vom 11. Dezember 2009 über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag

Titelblatt

641.207.1

Verordnung des EFD vom 11. Dezember 2009 über die Verzugs- und die Vergütungszinssätze

Titelblatt

741.712

Verordnung des EFD vom 30. Oktober 2011 über die Aufwandsentschädigung im Zusammenhang mit der Erhebung der Nationalstrassenabgabe

Art. 1 Aufwandsentschädigung der Kantone und beauftragter Dritter

822.41

Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, BGSA)

Art. 9 Protokolle


1) Diese Liste enthält nur Verweise, welche in einer Fussnote mit entsprechender SR-Nummer bezeichnet sind.

Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen