Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

2. Titel: Bevölkerungsschutz
1. Kapitel: Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz
< Art. 6 Aufgaben der Kantone
> Art. 8 Forschung und Entwicklung

Art. 7 Zusammenarbeit von Bund und Kantonen

Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten arbeiten der Bund und die Kantone zusammen, namentlich in den Bereichen der konzeptionellen Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes, der Information und der internationalen Zusammenarbeit.


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen