514.541
Verordnung
über Waffen, Waffenzubehör und Munition
(Waffenverordnung, WV)
vom 2. Juli 2008 (Stand am 12. Dezember 2008)
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
1. Abschnitt: Begriffe
Art. 1 SprayprodukteArt. 2 Elektroschockgeräte
Art. 3 Wesentliche Waffenbestandteile
Art. 4 Besonders konstruierte Bestandteile von Waffen oder Waffenzubehör
Art. 5 Militärische Abschussgeräte mit Sprengwirkung
Art. 6 Mit Feuerwaffen verwechselbare Waffen
Art. 7 Messer und Dolche
Art. 8 Schleudern
Art. 9 Schweizer Armeetaschenmesser
2. Abschnitt: Allgemeine Verbote und Einschränkungen sowie Ausnahmebewilligungen
Art. 10 Verbote für Messer und DolcheArt. 11 Erwerb von verbotenen Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen oder Waffenzubehör durch Erbgang
Art. 12 Verbot für Angehörige bestimmter Staaten
Art. 13 Identifizierung der anbietenden Person
Art. 14 Ausnahmen vom Schiessverbot nach Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe c WG
2. Kapitel: Erwerb von Waffen und Munition
1. Abschnitt: Erwerb mit Waffenerwerbsschein
Art. 15 Gesuch um Erteilung eines WaffenerwerbsscheinsArt. 16 Ausnahmsweiser Erwerb von mehreren Waffen oder wesentlichen Waffenbestandteilen mit Waffenerwerbsschein
Art. 17 Erwerb von Feuerwaffen oder wesentlichen Waffenbestandteilen durch Erbgang
2. Abschnitt: Erwerb ohne Waffenerwerbsschein
Art. 18 SorgfaltspflichtArt. 19 Handrepetiergewehre
Art. 20 Ausnahmen von der Waffenerwerbsscheinspflicht
Art. 21 Erwerb durch ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung
Art. 22 Erwerb von Waffen oder wesentlichen Waffenbestandteilen nach Artikel 10 Absatz 1 WG durch Erbgang
Art. 23 Leihweise Abgabe von Sportwaffen an unmündige Personen
3. Kapitel: Seriefeuerwaffen und verbotene Munition
Art. 25 Typenprüfung zur Bestimmung von Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten SeriefeuerwaffenArt. 26 Verbotene Munition
Art. 27 Munition für Faustfeuerwaffen mit Deformationswirkung
4. Kapitel: Waffenhandel und Waffenherstellung
Art. 28 Gesuch um Erteilung einer WaffenhandelsbewilligungArt. 29 Juristische Personen
Art. 30 Buchführung
Art. 31 Markierung von Feuerwaffen und Waffenzubehör
Art. 32 Ausnahmebewilligung für nichtgewerbsmässige Herstellung und Umbau
Art. 33 Ausnahmebewilligung für verbotene Abänderungen
5. Kapitel: Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet und Ausfuhr
1. Abschnitt: Verbringen von ausnahmebewilligungspflichtigen Waffen und verbotener Munition in das schweizerische Staatsgebiet
Art. 34 Bewilligung für gewerbsmässiges Verbringen in das schweizerische StaatsgebietArt. 35 Bewilligung für nichtgewerbsmässiges Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet
2. Abschnitt: Gewerbsmässiges Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet
Art. 36 EinzelbewilligungArt. 37 Generalbewilligung für Nichtfeuerwaffen
Art. 38 Generalbewilligung für Waffen, Waffenbestandteile und Munition
3. Abschnitt: Nichtgewerbsmässiges Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet
Art. 39 Bewilligung für nichtgewerbsmässiges Verbringen in das schweizerische StaatsgebietArt. 40 Bewilligung für vorübergehendes Verbringen von Feuerwaffen im Reiseverkehr in das schweizerische Staatsgebiet
Art. 41 Bewilligung für vorübergehendes Verbringen von Feuerwaffen durch Sicherheitsbegleiter in das schweizerische Staatsgebiet
Art. 42 Ausnahmen von der Bewilligungspflicht für das vorübergehende Verbringen von Feuerwaffen in das schweizerische Staatsgebiet
Art. 43 Ausnahmen von der Zuführungs- und Anmeldepflicht beim Verbringen in das schweizerische Zollgebiet
6. Kapitel: Aufbewahren, Tragen und Transportieren von Waffen und Munition, missbräuchliches Tragen gefährlicher Gegenstände
7. Kapitel: Bewilligungen, Kontrolle und administrative Sanktionen
Art. 52 Allgemeine Bewilligungsvoraussetzungen; FormulareArt. 53 Kontrolle
Art. 54 Verfahren nach der Beschlagnahme, wenn keine Einziehung erfolgt und die Rückgabe nicht möglich ist
8. Kapitel: Gebühren
Art. 55 GebührenansätzeArt. 56 Anwendbarkeit der Allgemeinen Gebührenverordnung
Art. 57 Inkasso
10. Kapitel: Datenbearbeitung und Datenschutz
Art. 59 Berechtigung zum Zugriff auf die Daten der DEWS und der ASWAArt. 60 Inhalt der DEWA, der DEWS und der DEBBWA
Art. 61 Inhalt der DAWA
Art. 62 Inhalt der ASWA
Art. 63 Bekanntgabe der Daten der DEWA, der DEWS, der DEBBWA, der DAWA und der ASWA
Art. 64 Bekanntgabe der Daten der DEWA, der DEWS, der DEBBWA, der DAWA und der ASWA an einen Staat, der kein Schengen-Staat ist
Art. 65 Rechte der Betroffenen
Art. 66 Dauer der Datenaufbewahrung
11. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 67 Vollzug durch die ZollverwaltungArt. 68 Meldungen kantonaler Behörden an die Zentralstelle Waffen
Art. 69 Meldungen der Militärverwaltung an die Zentralstelle Waffen
Art. 70 Meldungen der Zentralstelle Waffen
Art. 71 Ausnahmebewilligungen
Art. 72 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
Art. 73 Inkrafttreten
Anhang 1 Gebühren für die Bearbeitung von Bewilligungen,
Prüfungen und Bestätigungen sowie für die Aufbewahrung
beschlagnahmter Waffen
Anhang 2 Reizstoffe
Anhang 3 Schengen-Assoziierungsabkommen
Anhang 4 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts 1. ISIS-Verordnung vom 30. November 2001 2. Kriegsmaterialverordnung vom 25. Februar 1998
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen