1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
1. Abschnitt: Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffe
< Art. 2 Geltungsbereich
> Art. 4 Begriffe
Art. 3 Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen
Das Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen ist im Rahmen dieses Gesetzes gewährleistet.
Stand am 1. Dezember 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen