1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
< Art. 1 Geltungsbereich
> Art. 3 Gesuch
Art. 2 Kriegsmaterial
(Art. 5 KMG)
Als Kriegsmaterial gelten die in Anhang 1 aufgeführten Güter.
Stand am 1. Januar 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen