7. Kapitel: Benützung der Ausrüstung für private Zwecke
< Art. 41 Ausrüstungsgegenstände
> Art. 43 Grundsatz
Art. 42 Abzeichen
Ehemalige Angehörige der Armee, welche die Ausgangsuniform im Zivilen tragen möchten, müssen zuvor sämtliche Abzeichen entfernen.
Stand am 1. Januar 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen