< Art. 10 Stellung der Angehörigen der Armee
Art. 11 Schlussbestimmungen
1 Das VBS vollzieht diese Verordnung.
2 Die Verordnung vom 17. Januar 19791 über den Truppeneinsatz für den Ordnungsdienst wird aufgehoben.
3 Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1997 in Kraft.
1 [AS 1979 142]
Stand am 11. Juli 2006
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