Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

4. Kapitel: Landesschützenverband und Schiessvereine
1. Abschnitt: Schweizer Schiesssportverband
< Art. 6
> Art. 8 Schützenmeisterinnen und Schützenmeister

Art. 7

Als einziger Landesschützenverband wird der SSV anerkannt.


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen