1. Titel: Gegenstand und Geltungsbereich
> Art. 2 Geltungsbereich
Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt für Militärdienstpflichtige:
- a.
- die Dauer der Militärdienstpflicht;
- b.
- die Ausbildungsdienstpflicht;
- c.
- die Mutation der Funktion und des Grades;
- d.1
- den Ausschluss von der Militärdienstleistung;
- e.2
- die Befreiung von der Militärdienstpflicht.
1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 10. Dez. 2004 (AS 2004 5319).
2 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 10. Dez. 2004 (AS 2004 5319).
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen