Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

510.710

Verordnung
über den militärischen Strassenverkehr

(VMSV)

vom 11. Februar 2004 (Stand am 1. Januar 2011)

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf die Artikel 2, 3, 8, 43, 57, 106 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 (SVG) und auf Artikel 150 Absatz 1 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19952 (MG),

verordnet:

1. Kapitel:3 Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Art. 2 Geltungsbereich

Art. 3 Wald-, Fuss-, und Wanderwege

Art. 4 Definitionen

Art. 5 Abkürzungen

2. Kapitel: Verkehrsmassnahmen

1. Abschnitt: Verkehrsmassnahmen für den zivilen Strassenverkehr

Art. 7 Zuständigkeit

Art. 8 Anhörung der zivilen Behörden

Art. 9 Signalisation, Zeichen und Weisungen

Art. 10 Anordnung durch zivile Behörden

Art. 11 Beschwerdeführung durch das VBS

Art. 12 Strassen und Areale des Bundes

2. Abschnitt Verkehrsmassnahmen für den militärischen Strassenverkehr

Art. 13 Ausnahmen von zivilen Verkehrsmassnahmen

Art. 14 Zuständigkeit für vorübergehende Verkehrsmassnahmen

Art. 15 Zuständigkeit für dauernde Verkehrsmassnahmen

Art. 16 Anhörung

Art. 17 Militärische Strassensignalisation

3. Kapitel: Militärische Fahrberechtigungen

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 18 Fahrberechtigung

Art. 19 Fahrberechtigungskategorien

Art. 20 Ausbildungskontrolle

Art. 21 Gesellschaftswagen; Kranwagen

Art. 22 Transporte durch Zivile zu Gunsten der Truppe

2. Abschnitt: Ausbildung

Art. 23 Voraussetzungen

Art. 24 Eignungsprüfung

Art. 25 Ziviler Führerausweis

Art. 26 Ausbildungsverantwortung

Art. 27 Ausbilder und Ausbilderinnen

Art. 28 Fahrschule, Fahrausbildung

Art. 29 Militärische Verkehrsexperten Verkehrsexpertinnen

Art. 30 Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeuge

3. Abschnitt: Führerprüfung

Art. 31

4. Abschnitt: Erteilung der militärischen Fahrberechtigung und Nachkontrollen

Art. 32 Zuständigkeit

Art. 33 Gültigkeit; Eintragung

Art. 34 Fahrberechtigung auf Probe

Art. 35 Vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung

Art. 36 Repetitorium

5. Abschnitt: Entzug des zivilen Führerausweises und der militärischen Fahrberechtigung

Art. 37 Entzug des Führerausweises

Art. 38 Entzug der Fahrberechtigung

4. Kapitel: Fahrzeuge

1. Abschnitt: Ausnahmen von den zivilen technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge

Art. 39 Grundsatz

Art. 40 Raupenfahrzeuge

Art. 41 Übrige Fahrzeuge

Art. 42 Typengenehmigung

2. Abschnitt: Fahrzeugimmatrikulation und Kennzeichnung

Art. 43 Militärfahrzeuge

Art. 44 Requisitionsfahrzeuge

Art. 45 Eingemietete Fahrzeuge

Art. 46 Eintragungen im Fahrzeugausweis

3. Abschnitt: Verwendung der Fahrzeuge

Art. 47 Privatfahrten; Mitführen von Zivilpersonen

Art. 48 Private Verwendung ziviler Fahrzeuge

Art. 49 Dienstliche Verwendung ziviler Fahrzeuge

Art. 50 Mitfahrende auf Militärfahrzeugen

Art. 51 Bau von Truppenleitungen

Art. 52 Anhänger an Militärfahrzeugen; Schleppen

Art. 53 Ziehen von Skifahrern

4. Abschnitt: Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte

Art. 54 Bewilligungspflicht

Art. 55 Warentransport auf Arbeitsfahrzeugen

Art. 56 Fahrten mit Raupenfahrzeugen

Art. 57 Sicherheitsmassnahmen bei Fahrten mit Raupenfahrzeugen

5. Kapitel: Gefahrguttransporte

Art. 58 Grundlagen

Art. 59 Ausbildung; Erteilung der ADR-Bescheinigung

6. Kapitel: Regeln für den Fahrverkehr

1. Abschnitt: Fahrfähigkeit

Art. 60 Fahrfähigkeit des Fahrzeugführers der Fahrzeugführerin

Art. 61 Ruhe- und Lenkzeit

Art. 62 Einsatzzeitkontrolle

Art. 63 Alkohol- und Betäubungsmittelkonsum

Art. 63a Verfahren

Art. 63b Anerkennung des Ergebnisses der Atem-Alkoholprobe

Art. 63c Blutuntersuchung

2. Abschnitt: Verkehrsregeln

Art. 64 Ausnahmen zum zivilen Recht

Art. 65 Höchstgeschwindigkeiten

Art. 66 Autobahnen und Autostrassen

Art. 67 Militärische Fahrzeugverbände

3. Abschnitt: Sicherheitsvorkehrungen

Art. 68 Beleuchtung

Art. 69 Fahren mit Schutzmaske, geschlossenen Luken, Fahrernachtsichtgeräten oder Restlichtverstärkerbrillen.

Art. 70 Sicherheitsgurten

Art. 71 Kennzeichnung von Reit-, Zug- und Tragtieren

Art. 72 Kennzeichnung von Fussgängern

4. Abschnitt: Arbeiten auf der Strasse

Art. 73 Allgemeine Sicherheitsvorkehrungen

Art. 74 Verlegen von Telefon- und Wasserleitungen

7. Kapitel: Polizeiliche Massnahmen im Strassenverkehr

Art. 75 Truppe

Art. 76 Militärpolizei

Art. 77 Meldungen

Art. 78 Feststellung der Fahrunfähigkeit; Blut-, Urinproben und andere Suchtests

8. Kapitel: Verkehrsunfälle

1. Abschnitt: Sicherstellen von Beweismitteln; Beizug von Polizei und Militärjustiz

Art. 79 Datenaufzeichnungsgerät; Fahrtschreiber

Art. 80 Beizug des militärischen Untersuchungsrichters oder Untersuchungsrichterin und der Polizei

2. Abschnitt: Haftung

Art. 81 Haftung des Bundes, Schadenbeteiligung

Art. 82 Regress

3. Abschnitt: Meldewesen und Instandsetzung

Art. 83 Meldepflicht

Art. 84 Unfall- und Schadenmeldungen

Art. 85 Schwere Unfälle; Benachrichtigung der Angehörigen

Art. 86 Verkehrsunfälle mit dienstlich verwendeten Privatfahrzeugen

Art. 87 Instandsetzung

9. Kapitel: Schlussbestimmungen

Art. 88 Vollzug, Durchführung dieser Verordnung

Art. 89 Aufhebung bisherigen Rechts

Art. 90 Änderung bisherigen Rechts

Art. 91 Übergangsbestimmungen

Art. 91a Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 12. November 2008

Art. 92 Inkrafttreten

Anhang 1 Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter Teil 1
Allgemeine Vorschriften Teil 2
Klassifizierung Teil 3
Verzeichnis der gefährlichen Güter und Sondervorschriften Teil 4
Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks Teil 5
Vorschriften für den Versand Teil 6
Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen und Tanks Teil 7
Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung Teil 8
Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und
die Dokumentation Teil 9
Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge Teil 10
Strassenstrecken mit Beförderungseinschränkungen

Anhang 2 Liste der zugelassenen Güter und Mengen Klasse 1 – Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

 AS 2004 945


1 SR 741.01
2 SR 510.10
3 Dieses Kapitel beinhaltete im ursprünglichen Entwurf sechs Artikel.


Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen