510.710
Verordnung
über den militärischen Strassenverkehr
(VMSV)
vom 11. Februar 2004 (Stand am 1. Januar 2011)
1. Kapitel:3 Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 GegenstandArt. 2 Geltungsbereich
Art. 3 Wald-, Fuss-, und Wanderwege
Art. 4 Definitionen
Art. 5 Abkürzungen
2. Kapitel: Verkehrsmassnahmen
1. Abschnitt: Verkehrsmassnahmen für den zivilen Strassenverkehr
Art. 7 ZuständigkeitArt. 8 Anhörung der zivilen Behörden
Art. 9 Signalisation, Zeichen und Weisungen
Art. 10 Anordnung durch zivile Behörden
Art. 11 Beschwerdeführung durch das VBS
Art. 12 Strassen und Areale des Bundes
2. Abschnitt Verkehrsmassnahmen für den militärischen Strassenverkehr
Art. 13 Ausnahmen von zivilen VerkehrsmassnahmenArt. 14 Zuständigkeit für vorübergehende Verkehrsmassnahmen
Art. 15 Zuständigkeit für dauernde Verkehrsmassnahmen
Art. 16 Anhörung
Art. 17 Militärische Strassensignalisation
3. Kapitel: Militärische Fahrberechtigungen
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 18 FahrberechtigungArt. 19 Fahrberechtigungskategorien
Art. 20 Ausbildungskontrolle
Art. 21 Gesellschaftswagen; Kranwagen
Art. 22 Transporte durch Zivile zu Gunsten der Truppe
2. Abschnitt: Ausbildung
Art. 23 VoraussetzungenArt. 24 Eignungsprüfung
Art. 25 Ziviler Führerausweis
Art. 26 Ausbildungsverantwortung
Art. 27 Ausbilder und Ausbilderinnen
Art. 28 Fahrschule, Fahrausbildung
Art. 29 Militärische Verkehrsexperten Verkehrsexpertinnen
Art. 30 Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeuge
4. Abschnitt: Erteilung der militärischen Fahrberechtigung und Nachkontrollen
Art. 32 ZuständigkeitArt. 33 Gültigkeit; Eintragung
Art. 34 Fahrberechtigung auf Probe
Art. 35 Vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung
Art. 36 Repetitorium
5. Abschnitt: Entzug des zivilen Führerausweises und der militärischen Fahrberechtigung
Art. 37 Entzug des FührerausweisesArt. 38 Entzug der Fahrberechtigung
4. Kapitel: Fahrzeuge
1. Abschnitt: Ausnahmen von den zivilen technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge
Art. 39 GrundsatzArt. 40 Raupenfahrzeuge
Art. 41 Übrige Fahrzeuge
Art. 42 Typengenehmigung
2. Abschnitt: Fahrzeugimmatrikulation und Kennzeichnung
Art. 43 MilitärfahrzeugeArt. 44 Requisitionsfahrzeuge
Art. 45 Eingemietete Fahrzeuge
Art. 46 Eintragungen im Fahrzeugausweis
3. Abschnitt: Verwendung der Fahrzeuge
Art. 47 Privatfahrten; Mitführen von ZivilpersonenArt. 48 Private Verwendung ziviler Fahrzeuge
Art. 49 Dienstliche Verwendung ziviler Fahrzeuge
Art. 50 Mitfahrende auf Militärfahrzeugen
Art. 51 Bau von Truppenleitungen
Art. 52 Anhänger an Militärfahrzeugen; Schleppen
Art. 53 Ziehen von Skifahrern
4. Abschnitt: Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte
Art. 54 BewilligungspflichtArt. 55 Warentransport auf Arbeitsfahrzeugen
Art. 56 Fahrten mit Raupenfahrzeugen
Art. 57 Sicherheitsmassnahmen bei Fahrten mit Raupenfahrzeugen
5. Kapitel: Gefahrguttransporte
Art. 58 GrundlagenArt. 59 Ausbildung; Erteilung der ADR-Bescheinigung
6. Kapitel: Regeln für den Fahrverkehr
1. Abschnitt: Fahrfähigkeit
Art. 60 Fahrfähigkeit des Fahrzeugführers der FahrzeugführerinArt. 61 Ruhe- und Lenkzeit
Art. 62 Einsatzzeitkontrolle
Art. 63 Alkohol- und Betäubungsmittelkonsum
Art. 63a Verfahren
Art. 63b Anerkennung des Ergebnisses der Atem-Alkoholprobe
Art. 63c Blutuntersuchung
2. Abschnitt: Verkehrsregeln
Art. 64 Ausnahmen zum zivilen RechtArt. 65 Höchstgeschwindigkeiten
Art. 66 Autobahnen und Autostrassen
Art. 67 Militärische Fahrzeugverbände
3. Abschnitt: Sicherheitsvorkehrungen
Art. 68 BeleuchtungArt. 69 Fahren mit Schutzmaske, geschlossenen Luken, Fahrernachtsichtgeräten oder Restlichtverstärkerbrillen.
Art. 70 Sicherheitsgurten
Art. 71 Kennzeichnung von Reit-, Zug- und Tragtieren
Art. 72 Kennzeichnung von Fussgängern
4. Abschnitt: Arbeiten auf der Strasse
Art. 73 Allgemeine SicherheitsvorkehrungenArt. 74 Verlegen von Telefon- und Wasserleitungen
7. Kapitel: Polizeiliche Massnahmen im Strassenverkehr
Art. 75 TruppeArt. 76 Militärpolizei
Art. 77 Meldungen
Art. 78 Feststellung der Fahrunfähigkeit; Blut-, Urinproben und andere Suchtests
8. Kapitel: Verkehrsunfälle
1. Abschnitt: Sicherstellen von Beweismitteln; Beizug von Polizei und Militärjustiz
Art. 79 Datenaufzeichnungsgerät; FahrtschreiberArt. 80 Beizug des militärischen Untersuchungsrichters oder Untersuchungsrichterin und der Polizei
9. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 88 Vollzug, Durchführung dieser VerordnungArt. 89 Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 90 Änderung bisherigen Rechts
Art. 91 Übergangsbestimmungen
Art. 91a Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 12. November 2008
Art. 92 Inkrafttreten
Anhang 1 Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter Teil 1
Allgemeine Vorschriften Teil 2
Klassifizierung Teil 3
Verzeichnis der gefährlichen Güter und Sondervorschriften Teil 4
Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks Teil 5
Vorschriften für den Versand Teil 6
Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen und Tanks Teil 7
Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung Teil 8
Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und
die Dokumentation Teil 9
Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge Teil 10
Strassenstrecken mit Beförderungseinschränkungen
Anhang 2 Liste der zugelassenen Güter und Mengen Klasse 1 – Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen