2. Abschnitt: Inhalt und Informationstiefe des Katasters
< Art. 2 Zweck des Katasters
> Art. 4 Informationstiefe
Art. 3 Inhalt
Inhalt des Katasters sind:
- a.
- die in Anhang 1 GeoIV1 als Gegenstand des Katasters bezeichneten Geobasisdaten;
- b.
- die vom Kanton in Anwendung von Artikel 16 Absatz 3 GeoIG bezeichneten eigentümerverbindlichen Geobasisdaten;
- c.
- die Rechtsvorschriften, die zusammen mit den Geobasisdaten als Einheit die Eigentumsbeschränkung unmittelbar umschreiben und für die das gleiche Verfahren massgebend ist;
- d.
- die Hinweise auf die gesetzlichen Grundlagen der Eigentumsbeschränkungen;
- e.
- weitere Informationen und Hinweise, die dem Verständnis der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen dienen, soweit sie im Datenmodell nach Artikel 9 GeoIV vorgesehen sind.
Stand am 1. Oktober 2009
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen