Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

2. Abschnitt: Inhalt und Informationstiefe des Katasters
< Art. 2 Zweck des Katasters
> Art. 4 Informationstiefe

Art. 3 Inhalt

Inhalt des Katasters sind:

a.
die in Anhang 1 GeoIV1 als Gegenstand des Katasters bezeichneten Geobasisdaten;
b.
die vom Kanton in Anwendung von Artikel 16 Absatz 3 GeoIG bezeichneten eigentümerverbindlichen Geobasisdaten;
c.
die Rechtsvorschriften, die zusammen mit den Geobasisdaten als Einheit die Eigentumsbeschränkung unmittelbar umschreiben und für die das gleiche Verfahren massgebend ist;
d.
die Hinweise auf die gesetzlichen Grundlagen der Eigentumsbeschränkungen;
e.
weitere Informationen und Hinweise, die dem Verständnis der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen dienen, soweit sie im Datenmodell nach Artikel 9 GeoIV vorgesehen sind.


Stand am 1. Oktober 2009
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen