1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
< Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
> Art. 3 Inhalt
Art. 2 Zweck des Katasters
Der Kataster soll zuverlässige Informationen über die von Bund und Kanton bezeichneten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen enthalten und diese Informationen zugänglich machen.
Stand am 1. Oktober 2009
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen