2. Kapitel: Grundsätze
4. Abschnitt: Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
< Art. 16 Gegenstand und Form
> Art. 18 Haftung
Art. 17 Rechtswirkung
Der Inhalt des Katasters gilt als bekannt.
Stand am 1. Oktober 2009
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen