Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

3. Kapitel: Führung
1. Abschnitt: Führungsgrundsätze
< 8 Eid/Gelübde
> 10 Führen durch Auftrag

9 Führung

1 Führen heisst: das Handeln der Unterstellten auf das Erreichen eines Ziels ausrichten.

2 Die Leistung eines Verbandes entsteht aus dem planvollen Zusammenwirken der einzelnen. Führen im Militär heisst deshalb insbesondere: den einzelnen dazu bringen, seine ganze Kraft für die gemeinsame Erfüllung des Auftrags einzusetzen, im Ernstfall auch unter Einsatz des Lebens.


Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen