Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

2. Kapitel: Grundlagen
< 5 Militärdienstpflicht
> 7 Vereidigung im Aktivdienst

6 Unterstellung der Armee unter die zivile Gewalt

Nach Verfassung und Gesetz ist die Armee der zivilen Gewalt unterstellt. Ihre oberste leitende und vollziehende Behörde ist der Bundesrat. Übergeordnet sind dabei Beschlüsse, die nach Verfassung oder Gesetz der Bundesversammlung zustehen.


Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen