5. Kapitel: Dienstbetrieb
2. Abschnitt: Uniform, Auftreten, Gruss, Meldung
< 58 Uniform und Auftreten
> 60 Bedeutung militärischer Symbole und Feiern
59 Gruss und Meldung
1 Die militärischen Formen sind Ausdruck der Zusammengehörigkeit und der militärischen Ordnung.
2 Wer Ranghöhere oder Vorgesetzte anspricht oder von diesen angesprochen wird, grüsst und meldet sich an. Wenn beide einander mit Namen kennen, genügt der militärische Gruss.
3 Ausserdem grüssen sich Angehörige der Armee in Situationen, in welchen das Grüssen auch im zivilen Leben üblich ist.
4 Geschlossene Verbände grüssen Ranghöhere und Vorgesetzte. Verbände und Einrichtungen werden den Vorgesetzten und den Kontrollorganen gemeldet.
5 Für die einzelnen Angehörigen der Armee besteht Grusspflicht:
- a.
- gegenüber entfalteten Feldzeichen;
- b.
- beim Erklingen der eigenen oder einer fremden Nationalhymne im Rahmen von offiziellen Anlässen.
6 Bei besonderen Anlässen wie offiziellen Feiern, internationalen Wettkämpfen und Empfängen können die militärischen Formen besonders geregelt werden.
7 Wo Bestimmungen für militärische Formen fehlen, gelten die Regeln der zivilen Höflichkeit.