Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

2. Kapitel: Grundlagen
< 4 Auftrag der Armee
> 6 Unterstellung der Armee unter die zivile Gewalt

51 Militärdienstpflicht

Unsere Armee ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert. Sie beruht auf dem Grundsatz der Militärdienstpflicht für alle Schweizer Bürger. Schweizerinnen können sich freiwillig zum Militärdienst melden.


1 Fassung gemäss Ziff. I 4 der V vom 3. Dez. 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 5971).


Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen