2. Kapitel: Grundlagen
< 3 Begriffe
> 5 Militärdienstpflicht
41 Auftrag der Armee
Die Armee hat den Auftrag:
- a.
- zur Verhinderung von Kriegen und Erhaltung des Friedens beizutragen;
- b.
- die Schweiz zu verteidigen und ihre Bevölkerung zu schützen;
- c.
- zur Friedensförderung im internationalen Rahmen Beiträge zu leisten;
- d.
- bei schwerwiegenden Bedrohungen der inneren Sicherheit sowie insbesondere bei der Bewältigung von Katastrophen im In- und Ausland die zivilen Behörden zu unterstützen, wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729).
Stand am 1. Januar 2011
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