Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

4. Kapitel: Militärische Ausbildung und Erziehung
< 38 Beurteilung des Ausbildungserfolgs
> 40 Inspektionen

39 Truppenbesuche

1 Truppenbesuche ermöglichen es den vorgesetzten Kommandanten, Eindrücke vom Geist der Truppe, von der Ausbildungsarbeit und vom Dienstbetrieb zu gewinnen und ihr Kader besser kennenzulernen.

2 Der Vorgesetzte kann seinen Besuch dem Kommandanten der besuchten Truppe ankündigen. Arbeitspläne für Kader und Truppe sollen aber nicht geändert werden.

3 Der Vorgesetzte bespricht seine Feststellungen mit dem besuchten Kommandanten.

4 Im Auftrag ihres Kommandanten können Dienstchefs Truppenbesuche durchführen, insbesondere zur Kontrolle der Fachausbildung.


Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen