Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

3. Kapitel: Führung
4. Abschnitt: Die Einheit und ihr Kader
< 28 Die Einheit
> 30 Subalternoffiziere der Einheit

291 Unteroffiziere der Einheit

1 Die Korporale führen Gruppen in bestimmten Fachdienstbereichen.

2 Die Wachtmeister sind die Gruppenführer. Sie sind für die Grund- und Einsatzbereitschaft ihrer Gruppe verantwortlich.

3 Die Oberwachtmeister sind Zugführer-Stellvertreter.

4 Die Feldweibel sind Technische Unteroffiziere und Spezialisten in besonderen Fachdienstbereichen.

5 Der Fourier als Einheitsfourier leitet im Auftrag seines Kommandanten den Kommissariatsdienst der Einheit. Er ist insbesondere verantwortlich für:

a.
das Rechnungswesen;
b.
den Truppenhaushalt;
c.
das Unterkunftswesen.

6 Der Hauptfeldweibel als Einheitsfeldweibel leitet im Auftrag seines Kommandanten wichtige Bereiche des Dienstbetriebs. Er ist insbesondere verantwortlich für:

a.
die Kontrolle der Bestände;
b.
den Inneren Dienst;
c.
die Lagerung und den Unterhalt von Material und Munition;
d.
die Organisation der Truppenunterkunft.

7 Der Adjutantunteroffizier ist der Logistikzugführer oder Unfallpikettzugführer.

8 Einheitsfourier, Einheitsfeldweibel und Logistikzugführer beziehungsweise Unfallpikettzugführer sind direkte Mitarbeiter des Einheitskommandanten.


1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729).


Stand am 1. Januar 2011
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