3. Kapitel: Führung
4. Abschnitt: Die Einheit und ihr Kader
< 28 Die Einheit
> 30 Subalternoffiziere der Einheit
291 Unteroffiziere der Einheit
1 Die Korporale führen Gruppen in bestimmten Fachdienstbereichen.
2 Die Wachtmeister sind die Gruppenführer. Sie sind für die Grund- und Einsatzbereitschaft ihrer Gruppe verantwortlich.
3 Die Oberwachtmeister sind Zugführer-Stellvertreter.
4 Die Feldweibel sind Technische Unteroffiziere und Spezialisten in besonderen Fachdienstbereichen.
5 Der Fourier als Einheitsfourier leitet im Auftrag seines Kommandanten den Kommissariatsdienst der Einheit. Er ist insbesondere verantwortlich für:
- a.
- das Rechnungswesen;
- b.
- den Truppenhaushalt;
- c.
- das Unterkunftswesen.
6 Der Hauptfeldweibel als Einheitsfeldweibel leitet im Auftrag seines Kommandanten wichtige Bereiche des Dienstbetriebs. Er ist insbesondere verantwortlich für:
- a.
- die Kontrolle der Bestände;
- b.
- den Inneren Dienst;
- c.
- die Lagerung und den Unterhalt von Material und Munition;
- d.
- die Organisation der Truppenunterkunft.
7 Der Adjutantunteroffizier ist der Logistikzugführer oder Unfallpikettzugführer.
8 Einheitsfourier, Einheitsfeldweibel und Logistikzugführer beziehungsweise Unfallpikettzugführer sind direkte Mitarbeiter des Einheitskommandanten.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729).