Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

3. Kapitel: Führung
2. Abschnitt: Struktur der Führung
< 18 Hierarchie der Verbände
> 20 Dienstweg

19 Kommandoordnung

1 Die Kommandoordnung regelt die Unterstellungen. Sie ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Führung.

2 Wer einen Verband führt, ist der Vorgesetzte aller Angehörigen dieses Verbandes, einschliesslich der nur vorübergehend Unterstellten.

3 Alle Angehörigen der Armee müssen wissen, wem sie unterstellt sind und wie die Verantwortungen geregelt sind.


Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen