1. Kapitel: Einleitung
> 2 Geltungsbereich
1 Zweck
Das Dienstreglement:
- a.1
- legt die allgemeinen Grundsätze für Führung, Ausbildung und Erziehung sowie Dienstbetrieb fest;
- b.
- umschreibt die Rechte und Pflichten der Angehörigen der Armee;
- c.
- orientiert über Grundlagen und Zusammenhänge, die für die Angehörigen der Armee von Bedeutung sind.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729).
Stand am 1. Januar 2011
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