Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Zweiter Titel: Militärdienstpflicht
2. Kapitel: Inhalt der Militärdienstpflicht
1. Abschnitt: Stellungspflicht und Rekrutierung
< Art. 7 Stellungspflicht
> Art. 9 Pflicht zur Teilnahme an der Rekrutierung

Art. 81 Pflicht zur Teilnahme an der Orientierungsveranstaltung

1 Die Stellungspflichtigen müssen an einer Orientierungsveranstaltung teilnehmen und dort:

a.
zuhanden der zuständigen Ärztinnen und Ärzte einen vorgängig ausgefüllten ärztlichen Fragebogen zum allgemeinen Gesundheitszustand abgeben;
b.
zuhanden der Rekrutierungsorgane den Zeitpunkt angeben, ab dem sie die Rekrutenschule zu absolvieren wünschen.

2 Die Orientierungsveranstaltung wird nicht an die Ausbildungsdienstpflicht (Art. 42) angerechnet.

3 Nicht stellungspflichtige Schweizerinnen und Auslandschweizer können an der Orientierungsveranstaltung teilnehmen.


1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. März 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 6015; BBl 2009 5917).


Stand am 1. Januar 2011
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