Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Dritter Titel: Rechte und Pflichten der Angehörigen der Armee
4. Kapitel: Rechtsschutz in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten des Militärdienstes
< Art. 38 Wiedererwägungsgesuch in besonderen Fällen
> Art. 40 Rechtsschutz in andern nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten

Art. 39 Beschwerde gegen die Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit

Gegen Entscheide der medizinischen Untersuchungskommissionen über die Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit können die Angehörigen der Armee Beschwerde bei einer andern medizinischen Untersuchungskommission erheben. Deren Entscheid kann nicht angefochten werden.


Stand am 1. November 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen