Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Zweiter Titel: Militärdienstpflicht
2. Kapitel: Inhalt der Militärdienstpflicht
1. Abschnitt: Stellungspflicht und Rekrutierung
< Art. 9 Pflicht zur Teilnahme an der Rekrutierung
> Art. 11 Zuständigkeit und Aufteilung der Kosten

Art. 101 Inhalt der Rekrutierung

1 Bei der Rekrutierung werden mittels Untersuchungen, Tests und Befragungen die Daten bearbeitet, die zur Ermittlung des Leistungsprofils, zur Beurteilung der Tauglichkeit für den Militär- und Schutzdienst sowie für die Zuteilung der Stellungspflichtigen notwendig sind.

2 Die Rekrutierungstage werden an die Ausbildungsdienstpflicht (Art. 42) angerechnet.


1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. März 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 6015; BBl 2009 5917).


Stand am 1. Januar 2011
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