455.163
Verordnung des BVET
über die Haltung von Versuchstieren und
die Erzeugung gentechnisch veränderter Tiere sowie
über die Verfahren bei Tierversuchen
(Tierversuchsverordnung)
vom 12. April 2010 (Stand am 1. Mai 2010)
Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET),
gestützt auf die Artikel 124 Absatz 2, 136 Absatz 2, 142 Absatz 4 und 209 Absatz 1 der Tierschutzverordnung vom 23. April 20081 (TSchV),
verordnet:
2. Abschnitt: Haltung von Versuchstieren
Art. 2 Überwachung der VersuchstiereArt. 3 Einzelhaltung unverträglicher Tiere
Art. 4 Auslauf für Hunde
Art. 5 Markierung kleiner Nagetiere
Art. 6 Massnahmen und Eingriffe in Tierräumen
Art. 7 Dokumentation
Art. 8 Ausbildungsstand des Tierpflegepersonals
3. Abschnitt: Erzeugung, Zucht und Haltung gentechnisch veränderter Versuchstiere und belasteter Mutanten
Art. 9 Anerkannte Methoden zur Erzeugung gentechnisch veränderter TiereArt. 10 Genotypisierung
Art. 11 Phänotypisierung
4. Abschnitt: Belastungserfassung und -dokumentation sowie Meldeverfahren
Art. 12 Grundsätze der Belastungserfassung bei kleinen NagetierenArt. 13 Durchführung der Belastungserfassung bei kleinen Nagetieren
Art. 14 Belastungserfassung bei neuen oder nicht ausreichend charakterisierten Linien kleiner Nagetiere
Art. 15 Belastungserfassung bei wahrscheinlich belasteten Linien kleiner Nagetiere
Art. 16 Belastungserfassung bei belasteten Linien kleiner Nagetiere
Art. 17 Provisorische Meldung von Belastungen bei Linien kleiner Nagetiere
Art. 18 Definitive Meldung von Belastungen bei Linien kleiner Nagetiere
Art. 19 Belastungserfassung bei neuen oder nicht ausreichend charakterisierten Fischlinien
Art. 20 Belastungserfassung bei wahrscheinlich belasteten Fischlinien
Art. 21 Belastungserfassung bei belasteten Fischlinien
Art. 22 Meldeverfahren für belastete gentechnisch veränderte Fischlinien
Art. 23 Datenblatt für gentechnisch veränderte Linien sowie belastete Mutanten
5. Abschnitt: Festlegung des Schweregrads von Belastungen
Art. 24 Kategorien der Belastung durch versuchsbedingte Eingriffe oder MassnahmenArt. 25 Kategorien der Belastung durch genetisch bedingte Veränderungen
Art. 26 Für die Beurteilung der Verhältnismässigkeit eines Versuchs zu berücksichtigende Belastungen
7. Abschnitt: Gesuche und Meldungen betreffend Versuchstierhaltungen und Tierversuche
Art. 28 Inhalt der Gesuche um die Bewilligung einer VersuchstierhaltungArt. 29 Inhalt der Meldungen über Versuchstierhaltungen
Art. 30 Inhalt der Gesuche um die Bewilligung eines Tierversuchs
Art. 31 Inhalt der Meldungen über Tierversuche
Anhang 1 Anerkannte Methoden zur Erzeugung gentechnisch
veränderter Tiere
Anhang 2 Wissenschaftliche Basisdaten
Anhang 3 Zusammenfassung der Belastungserfassung
Anhang 4 Belastungserfassung bei gentechnisch veränderten Linien
und belasteten Mutanten von kleinen Nagetieren
Stand am 1. Mai 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen