3. Kapitel: Haustiere
3. Abschnitt: Schweine
< Art. 50 Abferkelbuchten
> Art. 52 Haltung
Art. 51 Ferkelkäfige
Abgesetzte Ferkel dürfen nicht in mehrstöckigen Käfigen gehalten werden. Die Käfige müssen oben offen sein.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen