2. Kapitel: Tierhaltung und Umgang mit Tieren
3. Abschnitt: Verbotene Handlungen
< Art. 23 Verbotene Handlungen bei Fischen und Panzerkrebsen
> Art. 25 Grundsätze
Art. 24 Weitere verbotene Handlungen
Verboten sind zudem:
- a.
- das Amputieren der Krallen von Hauskatzen und anderen Katzenartigen (Felidae);
- b.
- operative Eingriffe zur Erleichterung der Haltung von Heimtieren, wie Zahnresektion, Coupieren der Flügel oder Entfernen von Sekretdrüsen; ausgenommen sind Eingriffe zur Verhütung der Fortpflanzung oder das Entfernen der Afterkrallen;
- c.
- die Ständerhaltung von Papageienartigen und die Haltung von Gesangskanarien in Harzerbauern;
- d.
- die Verwendung von Sandhülsen als Überzug von Sitzstangen für Vögel.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen