2. Kapitel: Tierhaltung und Umgang mit Tieren
3. Abschnitt: Verbotene Handlungen
< Art. 17 Verbotene Handlungen bei Rindern
> Art. 19 Verbotene Handlungen bei Schafen und Ziegen
Art. 18 Verbotene Handlungen bei Schweinen
Bei Schweinen sind zudem verboten:
- a.
- das Coupieren des Schwanzes;
- b.
- das Abklemmen der Zähne bei Ferkeln;
- c.
- das Einsetzen von Nasenringen sowie Klammern und Drähten in die Rüsselscheibe.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen