2. Kapitel: Tierhaltung und Umgang mit Tieren
1. Abschnitt: Allgemeine Tierhaltungsvorschriften
< Art. 11 Raumklima
> Art. 13 Soziallebende Arten
Art. 12 Lärm
Tiere dürfen nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt sein.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen